Allgemeine Geschäftsbedingungen

für kostenpflichtige Angebote auf www.job-ad-promotion.de, sowie den angeschlossenen Seiten (bspw. www.jobboard-deutschland.de, www.mein-it-job.de, wiesbaden.jobs-around-you.de, www.jobs-pur.de, gastro-jobboard.de, sowie weitere) ist der Betreiber die Job Ad Promotion GmbH: nachstehend nur noch Job Ad Promotion GmbH, wir, uns oder „Betreiber“ genannt.

In der Fassung vom 15.03.2022

§ 1 Leistung – Anzeigenvertrag – Geltungsbereich

(1) Der Auftragnehmer veröffentlicht im Namen des Auftraggebers Stellenanzeigen, Firmenpräsentationen, und Werbebanner (im folgenden „Anzeigen“) im Internet. Es gilt die Leistungsbeschreibung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Grundsätzlich kann nur eine Position pro Stellenanzeige durch den Auftraggeber geschaltet werden. Der Betreiber kann in Ausnahmefällen aus Kulanz einer abweichenden Regelung zustimmen.

(2) Die Platzierung der Banner-Werbung erfolgt im Rahmen des vertraglich Vereinbarten nach unserem billigen Ermessen, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor die Platzierung abzulehnen oder jederzeit zu beenden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Anzeigenvertrag ist dann zu Stande gekommen, wenn der Auftraggeber nach mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung auf Basis der Preisliste oder schriftlichen oder mündlichen Angebote eine Auftragsbestätigung per Post, Telefax oder E-Mail erhält oder wenn die Anzeige nach mündlicher Beauftragung Online geschaltet wird.

§ 3 Recht auf Ablehnung

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn eine Veröffentlichung für den Auftragnehmer aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen oder Banner-Werbung, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch entsteht für den Auftraggebers hierdurch nicht.

§ 4 Inhalte der Anzeige, Ansprüche Dritter

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen ihn erwachsen könnten.

(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Bei vom Auftragnehmer gestalteten Anzeigen verbleiben die Urheber- und sonstige Leistungsrechte in vollem Umfang beim Auftragnehmer. Mit Zahlung des Entgeldes für die Gestaltung der Anzeige erwirbt der Auftraggeber ein Nutzungsrecht für diese spezielle Anzeige. Er kann diese Anzeige zuerst für die Einschaltung auf den Internetplätzen der Job Ad Promotion GmbH nutzen, der Auftragnehmer erteilt auch gerne die Erlaubnis, diese spezielle Anzeige mit Hilfe der jeweils zur Verfügung stehenden Techniken auf der Homepage des Auftraggebers und auf den Seiten anderer Anbieter anzuzeigen, bzw. zu verlinken.

(2) Für Anzeigen und Banner, die vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten gestaltet wurden, erhält der Auftragnehmer das Nutzungsrecht insofern, dass er die Anzeige auf den von uns betreuten Seiten, gemäß dem Auftrag veröffentlichen kann. Das Nutzungsrecht gilt ferner für andere Domains der Job Ad Promotion GmbH , in denen der Auftragnehmer im Rahmen von Anzeigenkombinationen die Anzeige veröffentlichen will, für die vom Auftraggeber ein Parallelauftrag erteilt wurde.

§ 6 Beginn der Veröffentlichung – Erfüllung der vertraglichen Leistung

Der Beginn der Veröffentlichung und somit die Erfüllung der vertraglichen Leistung für den Auftraggeber erfolgt zu dem mit diesem schriftlich vereinbarten, in der Auftragsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, zur Veröffentlichung im Internet geeigneter Anzeigenmittel oder von Unterlagen und Daten, aus denen eine Anzeige gestaltet und im Internet veröffentlicht werden kann. Dies hat bis spätestens drei Werktage vor einem vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen.

§ 7 Entgelte, Verzug

(1) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Anzeigenschaltung die in der Auftragsbestätigung festgelegten Entgelte. Für die Gestaltung der Preise ist jeweils die aktuelle, gültige Preisliste (Stand 15.03.2022) maßgebend.

(2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich bei Veröffentlichungsbeginn der Anzeige erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei dem Auftraggeber.

(3) Falls wir in der Lage sind, einen höheren als den gesetzlichen Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.

§ 8 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing

(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Stellenanzeige auf den vereinbarten Internet-Seiten der Job Ad Promotion GmbH. Sofern schriftlich bestätigt, hat der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit auch einen Anspruch auf diese Veröffentlichung.

(2) Die Anzeige wird von uns sofort oder zeitnah nach Ablauf des Anzeigenvertrages wieder aus dem Internet herausgenommen. Sollte die Anzeige auf der Homepage des Auftraggebers oder auf Seiten anderer Anbieter verlinkt sein, so steht sie dann nicht mehr zur Verfügung, ein Anspruch gegen den Auftragnehmer kann aber daraus nicht hergeleitet werden.

§ 9 Änderung des Anzeigentextes

Der Auftragnehmer nimmt, auf Anforderung des Auftraggebers einmalig Änderungen an der durch uns erstellten Anzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Alle sonstigen Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten. Diese werden durch uns erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. per E- Mail) des Auftraggebers vorgenommen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Nach dem Stand der Technik ist es derzeit nicht möglich, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware vorliegt, eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder ein Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst vorliegt oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste das Programm nicht oder teilweise nicht abläuft oder technisch bedingt ein Ausfall des Ad-Servers eintritt, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

(3) In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

§ 11 Mängelrüge

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

§ 12 Haftung

(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

(2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den Preis der Stellenanzeige begrenzt.

(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

§ 13 Aufbewahrung von Vorlagen – Archivierung von Anzeigen

(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

§ 14 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages.

(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertrags- und Akquisitionszwecke maschinell verarbeiten.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.

(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nutzungsbedingungen

Ich (der Nutzer von job-ad-promtion.de oder der von Job Ad Promotion GmbH betreuten Seiten) akzeptiere folgenden Bedingungen und Eigenschaften der Internet-Seiten.

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch die Benutzung der Seiten entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Betreiber den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat. So weit der Betreiber nach den vorstehenden Bestimmungen im Falle einfacher Fahrlässigkeit für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, ist seine Haftung auf den Ersatz solcher vorhersehbarer Schäden beschränkt, die typischerweise bei der Nutzung der Seiten und deren Diensten entstehen.

Der Betreiber ist in keiner Weise für die vom Nutzer publizierten Inhalte zur Verantwortung zu ziehen. Der Nutzer trägt die presserechtliche Verantwortung für alle Inhalte, die er über unsere Seiten zugänglich macht. Der Nutzer verpflichtet sich, die Dienste der Seiten nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Der Nutzer verpflichtet sich ferner, die Job Ad Promotion GmbH und die von uns betreuten Seiten nicht zur Verbreitung pornographischer, radikal-politischer oder radikal-religiöser Inhalte zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung gegen diesen Kodex ist der Betreiber jederzeit berechtigt, den Nutzer ohne Vorankündigung oder Begründung von der Veröffentlichung von Stellenanzeigen auszuschließen.

Darüber hinaus gelten folgende Regeln für die Veröffentlichung von Stellenangeboten:

1. Keine Veröffentlichung von Stellenangeboten, die mit kostenpflichtigen Telefonnummern oder Faxabruf versehen sind.

2. keine „unseriösen“ Angebote.

Job Ad Promotion GmbH behält sich vor, bei einem Verstoß gegen diese Regeln die Anzeige ohne Angabe von weiteren Gründen sofort zu sperren und aus der Veröffentlichung herauszunehmen.

Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, das Angebot und die betreuten Seiten der Job Ad Promotion GmbH ohne Vorankündigung oder Begründung zu verändern. Der Betreiber kann die Dienstleistungen der betreuten Seiten jederzeit und ohne vorherige Warnung oder Einhaltung einer Frist auflösen.

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